Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 2017, stehen Daten des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche der Bundesrepublik Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Angaben zu Niederschlägen beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 99043
Das Rasterfeld 99043 (Zeile 99, Spalte 43) betrifft insgesamt 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Halblech
- Gemeinde Prem
- Gemeinde Saulgrub
- Gemeinde Steingaden
- Gemeinde Wildsteig
Das Rasterfeld betrifft nur die Fläche des Bundeslandes Bayern.
Die Indizes angrenzender Felder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind nachfolgende Toleranzen zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.