Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand Nov. 2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche von Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Verwendet werden die Regendaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 79038
Das Rasterfeld 79038 (Zeile 79, Spalte 38) betrifft insgesamt 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Aurach
- Gemeinde Dentlein a. Forst
- Stadt Feuchtwangen
- Stadt Herrieden
Das Rasterfeld tangiert ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Bayern.
Die Indizes benachbarter Felder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind nachfolgende Toleranzbereiche zu berücksichtigen:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.