Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 01.11.2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Jährlichkeiten bzw. Wiederkehrintervallen Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Niederschlägen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Regendaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 60042
Das Rasterfeld 60042 (Zeile 60, Spalte 42) überlagert insgesamt 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Elgersburg
- Gemeinde Geratal
- Gemeinde Schleusegrund
- Stadt Ilmenau
- Stadt Suhl
Das Rasterfeld betrifft nur das Gebiet des Bundeslandes Thüringen.
Die Nummern umliegender Felder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzen zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.