Mit KOSTRA-DWD (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes (kurz: DWD) zur Verfügung, die zu bestimmten Wiederkehrintervallen Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Niederschlagsdaten aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Benötigt werden die Niederschlagsdaten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 59038
Das Rasterfeld 59038 (Zeile 59, Spalte 38) betrifft 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Breitungen/Werra
- Gemeinde Fambach
- Gemeinde Schwallungen
- Stadt Schmalkalden
- Stadt Wasungen
Das Rasterfeld umfasst nur die Fläche des Bundeslandes Thüringen.
Die Kennungen benachbarter Felder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind nachfolgende Toleranzen zu berücksichtigen:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.