Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Jährlichkeiten bzw. Wiederkehrintervallen Angaben zu möglichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Daten zu Niederschlägen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche der Bundesrepublik Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Benötigt werden die Daten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 50025
Das Rasterfeld 50025 (Zeile 50, Spalte 25) überlagert insgesamt 3 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Diemelsee
- Stadt Brilon
- Stadt Marsberg
Das Rasterfeld 50025 betrifft Flächen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen.
Die Kennungen umliegender Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind nachfolgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für ein Wiederholungsintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.