Mit Kostra (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen bzw. Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Daten zu Regenereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Verwendet werden die Angaben zu Niederschlägen beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 45074
Das Rasterfeld 45074 (Zeile 45, Spalte 74) umfasst 2 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Neiße-Malxetal
- Stadt Forst (Lausitz)
Das Rasterfeld betrifft nur das Gebiet des Bundeslandes Brandenburg.
Die Indizes angrenzender Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzbereiche zu berücksichtigen:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.