Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 01.11.2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Jährlichkeiten Angaben zu möglichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Niederschlägen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche von Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Regendaten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 41038
Das Rasterfeld 41038 (Zeile 41, Spalte 38) betrifft 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Cramme
- Gemeinde Elbe
- Gemeinde Haverlah
- Gemeinde Liebenburg
- Stadt Salzgitter
Das Rasterfeld 41038 umfasst ausschließlich das Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen.
Die Kennungen angrenzender Rasterfelder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind folgende Toleranzbereiche zu berücksichtigen:
Für ein Wiederholungsintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.