Mit Kostra (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand November 2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes (kurz: DWD) zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Angaben zu Niederschlägen beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 40051
Das Rasterfeld 40051 (Zeile 40, Spalte 51) liegt im Verwaltungsgebiet Stadt Möckern.
Das Rasterfeld 40051 betrifft ausschließlich das Gebiet des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.
Die Nummern angrenzender Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind nachfolgende Toleranzbereiche zu berücksichtigen:
Für ein Wiederholungsintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.