Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand November 2017, stehen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu definierten Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Niederschlägen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Verwendet werden die Niederschlagsdaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 38019
Das Rasterfeld 38019 (Zeile 38, Spalte 19) betrifft 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Hasbergen
- Gemeinde Lotte
- Gemeinde Wallenhorst
- Stadt Osnabrück
Das Rasterfeld 38019 tangiert Flächen der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Die Indizes umliegender Felder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind nachfolgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.