Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Daten des Deutschen Wetterdienstes (kurz: DWD) zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Niederschlägen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Verwendet werden die Daten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 35012
Das Rasterfeld 35012 (Zeile 35, Spalte 12) betrifft insgesamt 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Georgsdorf
- Gemeinde Osterwald
- Gemeinde Wietmarschen
- Stadt Lingen (Ems)
- Stadt Nordhorn
Das Rasterfeld betrifft nur das Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen.
Die Indizes benachbarter Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Werte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.