Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand November 2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Niederschlagsdaten aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Verwendet werden die Daten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 34024
Das Rasterfeld 34024 (Zeile 34, Spalte 24) umfasst 7 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Barver
- Gemeinde Eydelstedt
- Gemeinde Freistatt
- Gemeinde Hemsloh
- Gemeinde Varrel
- Gemeinde Wagenfeld
- Gemeinde Wehrbleck
Das Rasterfeld betrifft ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Niedersachsen.
Die Indizes benachbarter Felder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Werte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind folgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.