Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand Nov. 2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Jährlichkeiten bzw. Wiederkehrintervallen Angaben zu möglichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Regenereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche der Bundesrepublik Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Daten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 30039
Das Rasterfeld 30039 (Zeile 30, Spalte 39) überlagert 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Gerdau
- Gemeinde Suderburg
- Gemeinde Wrestedt
- Stadt Uelzen
Das Rasterfeld tangiert ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Niedersachsen.
Die Indizes umliegender Felder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind nachfolgende Toleranzen zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.