Mit KOSTRA-DWD (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 01.11.2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Benötigt werden die Daten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 28027
Das Rasterfeld 28027 (Zeile 28, Spalte 27) umfasst insgesamt 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Ottersberg
- Gemeinde Oyten
- Stadt Achim
- Stadt Bremen
Das Rasterfeld tangiert Bereiche der Bundesländer Niedersachsen sowie Bremen.
Die Nummern benachbarter Felder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Werte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind nachfolgende Toleranzen zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.