Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand Nov. 2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes (kurz: DWD) zur Verfügung, die zu definierten Jährlichkeiten bzw. Wiederkehrintervallen Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Niederschlagsdaten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 100050
Das Rasterfeld 100050 (Zeile 100, Spalte 50) überlagert 2 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Kreuth
- Gemeinde Lenggries
Das Rasterfeld umfasst ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Bayern.
Die Kennungen angrenzender Felder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Werte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.