Mit Kostra (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Angaben zu Niederschlägen beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 91054
Das Rasterfeld 91054 (Zeile 91, Spalte 54) umfasst insgesamt 3 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Kirchdorf
- Gemeinde Sankt Wolfgang
- Stadt Dorfen
Das Rasterfeld 91054 tangiert nur die Fläche des Bundeslandes Bayern.
Die Kennungen angrenzender Felder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Werte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind nachfolgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.