Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand Nov. 2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Jährlichkeiten bzw. Wiederkehrintervallen Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Regenereignissen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Niederschlagsdaten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 89034
Das Rasterfeld 89034 (Zeile 89, Spalte 34) überlagert insgesamt 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Dornstadt
- Stadt Blaubeuren
- Stadt Blaustein
- Stadt Ulm
Das Rasterfeld tangiert nur die Fläche des Bundeslandes Baden-Württemberg.
Die Kennungen angrenzender Felder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind nachfolgende Toleranzen zu berücksichtigen:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.