Mit Kostra (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand November 2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Regenereignissen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Niederschlagsdaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 79012
Das Rasterfeld 79012 (Zeile 79, Spalte 12) betrifft 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Gersheim
- Gemeinde Mauschbach
- Stadt Blieskastel
- Stadt Hornbach
Das Rasterfeld 79012 betrifft Gebiete der Bundesländer Rheinland-Pfalz sowie Saarland.
Die Kennungen angrenzender Felder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzen zu berücksichtigen:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.