Mit Kostra (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes (kurz: DWD) zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen bzw. Jährlichkeiten Angaben zu möglichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Daten zu Niederschlägen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche von Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Benötigt werden die Niederschlagsdaten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 79009
Das Rasterfeld 79009 (Zeile 79, Spalte 9) überlagert insgesamt 2 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Kleinblittersdorf
- Stadt Saarbrücken
Das Rasterfeld 79009 tangiert nur die Fläche des Bundeslandes Saarland.
Die Nummern umliegender Felder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzen zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.