Mit KOSTRA-DWD (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 1. November 2017, stehen Daten des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Wiederkehrintervallen bzw. Jährlichkeiten Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Niederschlagsdaten aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Verwendet werden die Regendaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 77059
Das Rasterfeld 77059 (Zeile 77, Spalte 59) umfasst 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Arnschwang
- Gemeinde Gleißenberg
- Gemeinde Weiding
- Stadt Furth im Wald
- Stadt Waldmünchen
Das Rasterfeld betrifft nur die Fläche des Bundeslandes Bayern.
Die Kennungen umliegender Felder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind folgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.