Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Wiederkehrintervallen Angaben zu möglichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet von Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Daten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 64003
Das Rasterfeld 64003 (Zeile 64, Spalte 3) umfasst insgesamt 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Bleialf
- Gemeinde Großlangenfeld
- Gemeinde Mützenich
- Gemeinde Winterscheid
- Gemeinde Winterspelt
Das Rasterfeld 64003 tangiert nur das Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Die Kennungen umliegender Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzen zu berücksichtigen:
Für ein Wiederholungsintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.