Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu definierten Jährlichkeiten Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Regenereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche der Bundesrepublik Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Niederschlagsdaten zugewiesen.
Verwendet werden die Regendaten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 55034
Das Rasterfeld 55034 (Zeile 55, Spalte 34) überlagert 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Cornberg
- Gemeinde Nentershausen
- Gemeinde Ronshausen
- Stadt Bebra
- Stadt Sontra
Das Rasterfeld 55034 umfasst nur das Gebiet des Bundeslandes Hessen.
Die Kennungen benachbarter Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind nachfolgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.