Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand Nov. 2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes (kurz: DWD) zur Verfügung, die zu bestimmten Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Daten zu Niederschlägen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet von Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Daten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 53020
Das Rasterfeld 53020 (Zeile 53, Spalte 20) umfasst 3 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Eslohe (Sauerland)
- Stadt Lennestadt
- Stadt Schmallenberg
Das Rasterfeld 53020 betrifft ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Die Kennungen benachbarter Felder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.