Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 01.11.2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu bestimmten Wiederkehrintervallen Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche von Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Benötigt werden die Regendaten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 51042
Das Rasterfeld 51042 (Zeile 51, Spalte 42) betrifft 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Bellstedt
- Gemeinde Kyffhäuserland
- Stadt Ebeleben
- Stadt Greußen
- Stadt Sondershausen
Das Rasterfeld tangiert nur das Gebiet des Bundeslandes Thüringen.
Die Nummern umliegender Felder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für ein Wiederholungsintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.