Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand November 2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu definierten Jährlichkeiten bzw. Wiederkehrintervallen Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Niederschlagsdaten aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Benötigt werden die Angaben zu Niederschlägen beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 49076
Das Rasterfeld 49076 (Zeile 49, Spalte 76) umfasst 2 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Hähnichen
- Stadt Rothenburg/O.L.
Das Rasterfeld betrifft nur das Gebiet des Bundeslandes Sachsen.
Die Nummern benachbarter Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind nachfolgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.