Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Daten zu Niederschlagsereignissen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Daten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 46060
Das Rasterfeld 46060 (Zeile 46, Spalte 60) umfasst insgesamt 3 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Beilrode
- Stadt Annaburg
- Stadt Herzberg (Elster)
Das Rasterfeld umfasst Flächen der Bundesländer Brandenburg, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt.
Die Kennungen angrenzender Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Werte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind folgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.