Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 2017, stehen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu bestimmten Wiederkehrintervallen Angaben zu möglichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Daten zu Regenereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Daten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 42062
Das Rasterfeld 42062 (Zeile 42, Spalte 62) überlagert insgesamt 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Niederer Fläming
- Gemeinde Nuthe-Urstromtal
- Stadt Baruth/Mark
- Stadt Dahme/Mark
Das Rasterfeld umfasst nur das Gebiet des Bundeslandes Brandenburg.
Die Kennungen umliegender Felder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind folgende Toleranzen zu beachten:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.