Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 01.11.2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu bestimmten Wiederkehrintervallen bzw. Jährlichkeiten Angaben zu möglichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Niederschlägen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Regendaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 42050
Das Rasterfeld 42050 (Zeile 42, Spalte 50) betrifft insgesamt 5 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Bördeland
- Stadt Barby
- Stadt Gommern
- Stadt Schönebeck (Elbe)
- Stadt Zerbst/Anhalt
Das Rasterfeld umfasst ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.
Die Indizes benachbarter Rasterfelder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Werte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzen zu beachten:
Für Wiederkehrintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.