Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 1. November 2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen bzw. Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben gründen auf historischen Daten zu Regenereignissen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet von Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Verwendet werden die Angaben zu Niederschlägen beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 42043
Das Rasterfeld 42043 (Zeile 42, Spalte 43) umfasst insgesamt 2 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Am Großen Bruch
- Gemeinde Huy
Das Rasterfeld tangiert ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.
Die Indizes benachbarter Rasterfelder lauten:
Zur Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Werte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzen zu beachten:
Für ein Wiederholungsintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.