Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Daten zu Niederschlägen aus der Zeit von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden mit Flächenbezug. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen die Fläche der Bundesrepublik Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Regendaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 42024
Das Rasterfeld 42024 (Zeile 42, Spalte 24) umfasst insgesamt 3 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Leopoldshöhe
- Stadt Bielefeld
- Stadt Oerlinghausen
Das Rasterfeld 42024 betrifft ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Die Indizes angrenzender Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Karte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind nachfolgende Toleranzen zu berücksichtigen:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.