Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand Nov. 2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu bestimmten Wiederkehrintervallen Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Niederschlagsdaten aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Regendaten beispielsweise für die Dimensionierung von wasserwirtschaftlichen Bauwerken wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 40048
Das Rasterfeld 40048 (Zeile 40, Spalte 48) umfasst 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Barleben
- Gemeinde Hohe Börde
- Gemeinde Niedere Börde
- Stadt Magdeburg
Das Rasterfeld umfasst nur die Fläche des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.
Die Kennungen benachbarter Felder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauerstufe D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzen zu berücksichtigen:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.