Mit KOSTRA-DWD (bzw. hier KOSTRA-DWD-2010R), Stand 11/2017, stehen Aufstellungen des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen bzw. Jährlichkeiten Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Daten zu Regenereignissen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die entsprechenden Niederschlagsdaten zugewiesen.
Benötigt werden die Niederschlagsdaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 39010
Das Rasterfeld 39010 (Zeile 39, Spalte 10) umfasst 2 Verwaltungsgebiete:
- Stadt Ahaus
- Stadt Gronau (Westf.)
Das Rasterfeld tangiert nur die Fläche des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Die Kennungen benachbarter Felder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jedes Wiederholungsintervall T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Millimeter Wassersäule sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Daten sind folgende Toleranzbereiche zu berücksichtigen:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrzeiten zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind abschließend Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) herausgegeben. Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.