Mit Kostra (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand 1. November 2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen Angaben zu wahrscheinlichen Starkregenereignissen machen. Die Angaben basieren auf historischen Daten zu Niederschlägen aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Daten bei denen die Fläche von Deutschland in quadratische Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Angaben zu Niederschlägen zugewiesen.
Benötigt werden die Niederschlagsdaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 31022
Das Rasterfeld 31022 (Zeile 31, Spalte 22) betrifft insgesamt 3 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Goldenstedt
- Gemeinde Visbek
- Stadt Wildeshausen
Das Rasterfeld umfasst ausschließlich die Fläche des Bundeslandes Niedersachsen.
Die Nummern umliegender Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Andauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlenwerte angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) ergibt sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind nachfolgende Toleranzen zu berücksichtigen:
Für eine Wiederkehrzeit von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederkehrintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Daten der Bemessungsniederschlagswerte sowie die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.