Mit KOSTRA-DWD (hier: KOSTRA-DWD-2010R), Stand November 2017, stehen Angaben des Deutschen Wetterdienstes zur Verfügung, die zu definierten Wiederkehrintervallen Angaben zu erwartbaren Starkregenereignissen machen. Die Angaben beruhen auf historischen Niederschlagsdaten aus dem Zeitraum von 1951 bis 2010. Die Angabe erfolgt in Form von Niederschlagshöhen beziehungsweise Regenspenden. Es handelt sich um regionalisierte Angaben bei denen das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in regelmäßige Rasterfelder unterteilt wird. Jedem Rasterfeld werden die jeweiligen Niederschlagsdaten zugewiesen.
Verwendet werden die Regendaten beispielsweise für die Bemessung von wasserwirtschaftlichen Anlagen wie Entwässerungseinrichtungen, Talsperren oder Deichanlagen.
Beschreibung des KOSTRA-DWD-Rasterfeldes 25043
Das Rasterfeld 25043 (Zeile 25, Spalte 43) umfasst 4 Verwaltungsgebiete:
- Gemeinde Amt Neuhaus
- Gemeinde Brahlstorf
- Gemeinde Vellahn
- Stadt Lübtheen
Das Rasterfeld 25043 betrifft Gebiete der Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Die Nummern benachbarter Rasterfelder lauten:
Zur interaktiven Übersichtskarte mit allen Rasterfeldern geht es hier:
Erläuterung und Anwendungshinweise
Für jede Dauer D und jede Wiederkehrzeit T werden zwei Zahlen angegeben: Ein Bemessungsniederschlagswert h(n) in Höhe Wassersäule in Millimeter sowie eine Regenspende R(n) in l / (s ha). Die Regenspende R(n) leitet sich aus dem Bemessungsniederschlagswert h(n) und der Andauer D[min] über folgende Formel ab : R(n) = h(n) x 1,666667 / D[min].
Bei den Angaben sind folgende Toleranzbereiche zu beachten:
Für ein Wiederholungsintervall von einem bis zu fünf Jahren ist eine Abweichung von +/-10 % zu berücksichtigen. Für Wiederholungsintervalle zwischen fünf und 50 Jahren beträgt die Abweichung +/- 20 %. Von 50 bis 100 Jahren sind schließlich Abweichungen von +/- 20 % zu berücksichtigen.
Die Angaben der Bemessungsniederschlagswerte und die Rasterfelder stammen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Für Aktualität und Richtigkeit der Daten kann keine Gewähr übernommen werden.